PERSONEN-, KANZLEI-, ADRESS- UND KONTAKTDATEN DIESER DEMO SIND FREI ERFUNDEN.
NORD & PARTNERANWALTSKANZLEI
TRDEEN
Erstgespräch anfragen ↗
Kanzlei / Häufige Fragen

Tätigkeitsbereiche

Häufige Fragen

Häufige Verfahrensfragen bei grenzüberschreitenden Mandaten.

Häufige Fragen
1. Kann ich die Angelegenheit ohne Reise bearbeiten lassen?+

Viele Gerichts-, Vollstreckungs-, Nachlass-, Grundbuch-, Bank- und Gesellschaftsvorgänge können mit Vollmacht und Unterlagen aus dem Ausland bearbeitet werden.

2. Wo soll ich die Vollmacht errichten?+

Beim türkischen Konsulat oder vor einem zuständigen ausländischen Notar; Apostille und Übersetzung können erforderlich sein.

3. Benötigt jedes Dokument eine Apostille?+

Nein. Dokumentenart, Ausstellungsstaat, Übereinkommen und empfangende Stelle sind maßgeblich.

4. Können deutsche Unterlagen direkt verwendet werden?+

Türkische Stellen verlangen grundsätzlich türkische Unterlagen oder eine ordnungsgemäße Übersetzung.

5. Bedeutet das Erstgespräch eine Annahme?+

Nein. Schriftliche Annahme nach Kollisions-, Umfangs- und Vergütungsprüfung ist erforderlich.

6. Wie wird die Vergütung festgelegt?+

Umfang, Schwierigkeit, Stufen, Zeit, Sprache, Dokumente, Dringlichkeit und amtliche Vorgänge werden berücksichtigt.

7. Sind Kosten enthalten?+

Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung sind amtliche und externe Kosten gesondert.

8. Wie lange dauert ein Verfahren?+

Auslastung, Zustellung, Gutachten, Dokumente und Rechtsmittel beeinflussen die Dauer; kein Endtermin wird zugesagt.

9. Kann ein Ergebnis garantiert werden?+

Nein. Risiken werden erläutert; Gerichte, Behörden und Beweise liegen außerhalb der Kontrolle.

10. Gibt es Beratung auf Deutsch oder Englisch?+

Rechtsberatung erfolgt zum türkischen Recht durch türkische Rechtsanwälte. Sprachunterstützung dient der Kommunikation.

11. Gibt es laufende Unternehmensberatung?+

Für Verträge, Beschlüsse, Arbeitsrecht, Forderungen und laufende Fragen kann ein schriftlicher Umfang vereinbart werden.