Tätigkeitsbereiche
Häufige Fragen
Häufige Verfahrensfragen bei grenzüberschreitenden Mandaten.
1. Kann ich die Angelegenheit ohne Reise bearbeiten lassen?+
Viele Gerichts-, Vollstreckungs-, Nachlass-, Grundbuch-, Bank- und Gesellschaftsvorgänge können mit Vollmacht und Unterlagen aus dem Ausland bearbeitet werden.
2. Wo soll ich die Vollmacht errichten?+
Beim türkischen Konsulat oder vor einem zuständigen ausländischen Notar; Apostille und Übersetzung können erforderlich sein.
3. Benötigt jedes Dokument eine Apostille?+
Nein. Dokumentenart, Ausstellungsstaat, Übereinkommen und empfangende Stelle sind maßgeblich.
4. Können deutsche Unterlagen direkt verwendet werden?+
Türkische Stellen verlangen grundsätzlich türkische Unterlagen oder eine ordnungsgemäße Übersetzung.
5. Bedeutet das Erstgespräch eine Annahme?+
Nein. Schriftliche Annahme nach Kollisions-, Umfangs- und Vergütungsprüfung ist erforderlich.
6. Wie wird die Vergütung festgelegt?+
Umfang, Schwierigkeit, Stufen, Zeit, Sprache, Dokumente, Dringlichkeit und amtliche Vorgänge werden berücksichtigt.
7. Sind Kosten enthalten?+
Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung sind amtliche und externe Kosten gesondert.
8. Wie lange dauert ein Verfahren?+
Auslastung, Zustellung, Gutachten, Dokumente und Rechtsmittel beeinflussen die Dauer; kein Endtermin wird zugesagt.
9. Kann ein Ergebnis garantiert werden?+
Nein. Risiken werden erläutert; Gerichte, Behörden und Beweise liegen außerhalb der Kontrolle.
10. Gibt es Beratung auf Deutsch oder Englisch?+
Rechtsberatung erfolgt zum türkischen Recht durch türkische Rechtsanwälte. Sprachunterstützung dient der Kommunikation.
11. Gibt es laufende Unternehmensberatung?+
Für Verträge, Beschlüsse, Arbeitsrecht, Forderungen und laufende Fragen kann ein schriftlicher Umfang vereinbart werden.